Steuern, Gebühren, Beiträge
Hier finden Sie alle Steuern, Gebühren und Beiträge im Überblick.
Wasserversorgung Herstellungsbeiträge:
- 0,61 € pro m² Grundstücksfläche
- 3,32 € pro m² Geschossfläche
Wasserversorgung Verbrauchsgebühren:
- 0,65 € pro m³ Verbrauch in Ellzee (Kammelgruppe)
- 0,57 € pro m³ Verbrauch in den Ortsteilen Hausen und Stoffenried (Wiesenbachgruppe)
- zuzüglich der ges. Mehrwertsteuer
- zuzüglich einer Grundgebühr
Entwässerungseinrichtung Herstellungsbeiträge
- 0,70 € pro m² Grundstücksfläche
- 10,00 € pro m² Geschossfläche
Entwässerungseinrichtung Verbrauchsgebühren:
- 1,20 € pro m³ Verbrauch
Zu den genannten Beträgen kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
nach tatsächlichem Aufwand
Grabnutzungsgebühr
(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für
1. einstellige Grabstätten 77,25 EUR
2. zweistellige Grabstätten 153,00 EUR
3. Kindergrabstätten (unter 10 Jahren) 41,25 EUR
4. Urnenerdgrab (bis zu 2 Urnenplätzen) 60,00 EUR
5. Urnenerdgrab (bis zu 4 Urnenplätzen) 113,25 EUR
6. Urnenstelen/Urnenwandgrab inkl. Verschlussplatte
(bis zu 3 Urnenplätze) 138,00 EUR
7. Rasengrab (1 Grabplatz) 81,00 EUR
(2) Für Fundamente beträgt der Zuschlag zur Grabgebühr für
a) Einzelgräber und Urnengräber 167,00 EUR
b) Familiengräber (zweistellig) 335,00 EUR
Bestattungsgebühren
1. Leichenhausdienste
a) Leichenhausdienste 59,50 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, und Feiertagszuschlag 29,75 EUR
2. Erdbestattung
a) Grab öffnen und schließen bis 180 cm Tiefe 273,70 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 136,85 EUR
b) Grab öffnen und schließen ab 180 cm Tiefe 368,90 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 184,45 EUR
c) Zuschlag für a) und b) bei schlechten Bedingungen
(z.B. Frost, Handarbeit) 119,00 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 59,50 EUR
d) Träger bei Beerdigungen 35,70 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 17,85 EUR
e) Begleitung der Trauerfeier, Transport des Sarges,
Blumen und Kränze zum Grab, etc. 101,15 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 50,58 EUR
3. Urnenbestattung
a) Urnengrab öffnen und schließen (Tiefe 80 cm) 119,00 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 59,50 EUR
b) Begleitung der Trauerfeier, Tragen der Urne zum Grab,
Blumen und Kränze zum Grab, etc. 83,30 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 41,65 EUR
c) Träger einer Urne 35,70 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 17,85 EUR
4. Exhumierung
a) Exhumierung Verstorbener 368,90 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 184,45 EUR
b) Ausgrabung einer Urne 119,00 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 59,50 EUR
c) Bestattung von Tot- und Frühgeburten 119,00 EUR
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag 59,50 EUR
5. Verwaltungspauschale
Verwaltungspauschale je Bestattung/Exhumierung 130,00 EUR
Sonstige Gebühren
(1) Die Gebühr für die Benützung des Leichenhauses je angefangenem
Benutzungstag beträgt 150,00 EUR
(2) Die Genehmigung zur Bestattung vor Ablauf von 48 Stunden oder von 96 Stunden beträgt
10,00 EUR
(3) Die Genehmigung zur Exhumierung/Umbettung beträgt 30,00 EUR
Hebesatz: 330 v. H.
- Hebesatz Grundsteuer A
(Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe): 400 v. H. - Hebesatz Grundsteuer B
(Grundstücke): 400 v. H.
- für den ersten Hund: 30,00 €
- für den zweiten Hund: 45,00 €
- für jeden weiteren Hund: 65,00 €
Steuern ab 01.01.2022:
- für den ersten Hund: 45,00 €
- für den zweiten Hund: 65,00 €
- für jeden weiteren Hund: 85,00 €
- für jeden Kampfhund: 500,00 €
Die Gebühren des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises können hier heruntergeladen werden.
Auszug aus der Gebührenordnung
- Geburtsurkunde: 10,00 €
- Sterbeurkunde: 10,00 €
- Heiratsurkunde: 10,00 €
- Kirchenaustritt Einzelperson: 31,00 €
- Beglaubigung von Zeugnissen etc. (keine Standesamtsurkunden): 5,00 €
Standesamtsgebühren sind landesweit einheitlich.